Mitnutzung Dritter

#1 von Richtfunker , 22.01.2023 12:40

Die Mitnutzung von Einrichtungen der Deutschen Post durch militärische Bedarfsträger war von Seiten des MPF in "Ordnungen" geregelt.
Diese Ordnungen waren als "Vertrauliche Dienstsache" eingestuft und somit waren die Ausfertigungen bei der Post nachweispflichtig.

Wie:
"Ordnung für de Betrieb von technischen Einrichtungen der bewaffneten Organe in den Betriebsstellen der Deutschen Post"
Vertrauliche Dienstsache - MPF W1- 94/66

Nachfolger :
Ordnung über die Nutzung von Räumen in Betriebsstellen des Funkwesens der Deutschen Post durch militärische Bedarfsträger.
Vertrauliche Dienstsache - ZNK/MPF - 82/73


Diese Ordnung war dann meines Erachtens bis zum Ende 1990 gültig.
Das waren dann die Mieträume für unsere diversen Flugfunkstationen in und auf den Funktürmen der Post

 
Richtfunker
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