1&1

#1 von Strelasund , 05.11.2022 19:08

Bericht: 1&1 will Bestandskunden auf eigenes Netz umstellen

1&1 will Ende 2022 oder Anfang 2023 als vierter deut­scher Mobil­funk-Netz­betreiber an den Start gehen. Dafür erfor­der­liche Frequenzen wurden erstei­gert. Zudem konnte mit Telefónica ein National-Roaming-Abkommen getroffen werden. Das sichert den Kunden die Möglich­keit, auch dort zu tele­fonieren, zu simsen und zu surfen, wo das eigene Netz vorerst nicht verfügbar ist.

Derzeit arbeitet 1&1 bereits als Provider bzw. virtu­eller Netz­betreiber mit Telefónica zusammen. Dieses Modell soll einem Bericht von inside digital zufolge enden, sobald das eigene Netz start­klar ist. 1&1-Chef Ralph Dommer­muth: "Wir werden ab diesem Tag, an dem wir unser Netz frei­schalten und das National Roaming anbieten können keinen Kunden mehr als virtu­eller Netz­betreiber im Netz der Telefónica schalten"

So werden Bestands­kunden "von Geis­ter­hand" umge­stellt"
Wie es im Bericht weiter heißt, sollen auch Bestands­kunden auf das neue Netz umge­stellt werden. Dazu sei nicht einmal ein SIM-Karten-Tausch erfor­der­lich. Viel­mehr befinde sich auf den bereits ausge­gebenen Betrei­ber­karten ein zweites Profil, auf das die Kunden über eine "stille SMS" umge­stellt werden können.
Sobald diese Daten-SMS empfangen wurde, sollen die Mobil­tele­fone, in denen sich die SIM-Karten befinden, das 1&1-Netz nutzen. Das o2-Netz steht per National Roaming weiterhin zur Nutzung bereit, wenn der Kunde sich in einer Gegend aufhält, wo der Neuein­steiger unter den Mobil­funk­betrei­bern mit dem eigenen Netz noch nicht vertreten ist.

1&1 baut neben 5G auch LTE
Wenn alles so klappt, wie 1&1 sich das vorstellt, bemerkt der Kunde die Umstel­lung nicht einmal. Auch Nutzer von SIM-Karten der Dril­lisch-Mobil­funk­marken wie winSIM, your­fone oder BILDconnect werden auf das 1&1-Netz migriert. Dem Bericht zufolge ist auch in Regionen mit 1&1-Funk­ver­sor­gung nicht zwin­gend ein 5G-fähiges Smart­phone erfor­der­lich, da zusätz­lich der LTE-Stan­dard ausge­baut wird.
GSM wird das 1&1-Netz aber wohl nicht bekommen. Das könnte proble­matisch werden, wenn die LTE-Tele­fonie (VoLTE) - auch welchem Grund auch immer - im neuen Netz mit bestimmten Smart­phones nicht funk­tio­niert. Abzu­warten bleibt außerdem, ob 1&1 im o2-Roaming weiterhin Tele­fonate über LTE anbieten kann. Derzeit ist VoLTE-Roaming auch inter­national eher die Ausnahme als die Regel.

Vorerst keine Ände­rungen für Kunden im Voda­fone-Netz
Für Anwender mit einer 1&1- oder Dril­lisch-SIM-Karte, die im Voda­fone-Netz funkt, hat der Start des neuen vierten Netzes vorerst voraus­sicht­lich keine Auswir­kungen. Denkbar wäre aber, dass den Kunden mittel­fristig Umstiegs­ange­bote unter­breitet werden. Verträge im Voda­fone-Netz werden von 1&1 bereits jetzt nicht mehr aktiv vermarktet.


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zuletzt bearbeitet 05.11.2022 | Top

RE: 1&1

#2 von Mobilfunker , 05.11.2022 19:10

1&1 Mobilfunk bald kein Diensteanbieter mehr

Die Bundesnetzagentur hat gegenüber der 1&1 Mobilfunk GmbH Fristen zur Beendigung der Doppelstellung als Diensteanbieter und Netzbetreiber festgelegt. Der Vertrieb als Diensteanbieter ist spätestens bis Ende des Jahres 2023 einzustellen. Jedwede Geschäftstätigkeit als Diensteanbieter ist spätestens bis Ende des Jahres 2025 einzustellen.

"Mit der Entscheidung über den Zeitpunkt der Beendigung der Doppelstellung von 1&1 wird die wettbewerbliche Unabhängigkeit dieses Netzbetreibers hergestellt. Dadurch wird der Wettbewerb gefördert", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Wettbewerbliche Unabhängigkeit von Mobilfunknetzbetreibern
Grundsätzlich ist ausgeschlossen, dass ein Mobilfunknetzbetreiber gleichzeitig Diensteanbieter bei einem anderen Netzbetreiber ist. Der 1&1 Mobilfunk GmbH wurde bei der Frequenzauktion im Jahre 2019 übergangsweise eine Doppelstellung zugestanden. Diese Doppelstellung hat sie in den festgelegten Zeitfenstern aufzugeben.

Hintergrund zum Verfahren
Am 26. November 2018 erließ die Bundesnetzagentur die Entscheidung über die Vergabe- und Auktionsregeln und eröffnete das Zulassungsverfahren zur Auktion von Frequenzen bei 2 GHz und 3,6 GHz. Die 1&1 Mobilfunk GmbH hat in der Auktion im Jahr 2019 Frequenzen erworben, verbunden mit der Verpflichtung, die wettbewerbliche Unabhängigkeit als Mobilfunknetzbetreiber herzustellen. Eine Entscheidung der Bundesnetzagentur bis wann die Doppelstellung aufgegeben sein muss, stand aus.

Bisher sind Unternehmen aus dem Konzernverbund der 1&1 als Diensteanbieter/MVNO tätig. Zur Beendigung der Doppelrolle fanden mehrere Anhörungen der 1&1 sowie der Wettbewerber statt.

Die Entscheidung vom 26. November 2018 sowie Dokumente zu laufenden Frequenzbereitstellungsverfahren sind auf der Webseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/mobilesbreitband veröffentlicht.


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RE: 1&1

#3 von Fritz2009 , 03.08.2023 11:06

Vodafone statt Telefónica
Überraschend hat 1&1 einen Vertrag für nationales Roaming mit Vodafone abgeschlossen – und trennt sich von seinem alten Partner Telefónica.

Der Mobilfunkanbieter 1&1 wird künftig alle seine Nutzer auf das Mobilfunknetz von Vodafone umschalten. Bisher war ein Großteil der zwölf Millionen 1&1-Kunden im Netz von Telefónica unterwegs, das für die Nutzung angemietet wurde. Wie der 1&1-Mutterkonzern United Internet bekannt gab, hat das Unternehmen jetzt mit Vodafone einen verbindlichen Vorvertrag für das langfristige und exklusive nationale Roaming unterschrieben.

Für 1&1 ist das ein Befreiungsschlag. Das Unternehmen steckte nämlich in einer Zwickmühle, bei der die bisherigen Kunden Gefahr liefen, künftig nicht mehr die fünfte und damit neueste Mobilfunkgeneration 5G nutzen zu dürfen. Hintergrund ist die Umwandlung des Nutzungsvertrages mit Telefónica von der bisherigen Anmietung von Netzkapazitäten in ein nationales Roaming, bei dem die 5G-Nutzung nicht mehr vorgesehen war.

1&1 hätte dem Dilemma kaum entgehen können, weil die Weiterführung des bisher existierenden Vertrags nicht mehr möglich war. Denn künftig ist 1&1 auch selbst Netzbetreiber, entsprechende Frequenzen dafür wurden bereits ersteigert. Regulatorisch ist es in Deutschland dann ausgeschlossen, zugleich echter Netzbetreiber und „virtueller“ Netzanbieter zu sein, der dafür Kapazitäten von anderen Betreibern einkauft.

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